Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleichs-Massnahmen (NTA)

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Eine Richtlinie regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs bei Berufsfach- und Mittelschulen im Kanton Zürich. Sie ist seit dem 1. August 2017 in Kraft. Bereits verfügte Massnahmen zum Nachteilsausgleich behalten ihre Gültigkeit.

Die Richtlinien bezwecken eine einheitliche Umsetzung der NTA für Lernende in der beruflichen Grundbildung im Kanton Zürich.

Richtlinien